Für erfahrene Darlehensvermittler

34k Alte-Hasen-Regelung: Voraussetzungen und Fristen

Langjährige Berufserfahrung kann beim Übergang zu § 34k GewO eine erneute Sachkundeprüfung entbehrlich machen. Die sogenannte Alte-Hasen-Regelung ist jedoch an konkrete Voraussetzungen und einen rechtzeitigen Antrag gebunden. Sie ersetzt weder die neue Erlaubnis noch die laufende fachliche Aktualisierung.

Christoph Pfad · Dozent & AutorZuletzt aktualisiert: 26. September 2026 5 Min. Lesezeit
Inszeniertes Buchmotiv der 34k Akademie auf einem Schreibtisch34k / WISSEN
Für erfahrene Darlehensvermittler34k Alte-Hasen-Regelung: Voraussetzungen und Fristen
01Was bedeutet die 34k Alte-Hasen-Regelung?02Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?03Drei Termine mit unterschiedlicher Bedeutung

Was bedeutet die 34k Alte-Hasen-Regelung?

Die Übergangsregelung in § 162 GewO berücksichtigt Personen, die bereits über längere Zeit in der Darlehensvermittlung tätig waren. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen müssen sie beim Wechsel zur neuen Erlaubnis keine Sachkundeprüfung ablegen. Die praktische Erfahrung muss dabei nachgewiesen werden. Eine bloße Selbsteinschätzung als erfahrener Vermittler reicht nicht aus.

Der häufig verwendete Begriff Bestandsschutz kann missverständlich sein. Er bedeutet hier nicht, dass eine alte § 34c Erlaubnis unbegrenzt weitergilt oder keine neuen Pflichten entstehen. Die Regelung betrifft einen bestimmten Teil des Übergangs. Trenne deshalb den erleichterten Sachkundenachweis, den Erlaubnisantrag und die späteren Anforderungen an die Berufsausübung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für bereits erlaubte Darlehensvermittler sind insbesondere die vorhandene Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GewO, eine seit dem 1. Januar 2021 ununterbrochen ausgeübte entsprechende Tätigkeit und der Antrag auf die neue § 34k Erlaubnis bis zum Ablauf des 31. Mai 2027 relevant. Die Berufstätigkeit ist nachzuweisen; allein das Ausstellungsdatum einer Erlaubnis belegt sie nicht.

Diese Voraussetzungen wirken zusammen. Wer lange tätig ist, aber zu spät den erforderlichen Antrag stellt, kann nicht allein mit der Berufserfahrung die fristgebundene Erleichterung beanspruchen. Wer rechtzeitig beantragt, aber den maßgeblichen Tätigkeitszeitraum nicht nachweisen kann, erfüllt dadurch ebenfalls nicht automatisch alle Voraussetzungen. Die zuständige Stelle prüft den konkreten Nachweis.

  • Bisherige Darlehensvermittler-Erlaubnis und ihren genauen Umfang prüfen.
  • Ununterbrochene einschlägige Tätigkeit seit dem 1. Januar 2021 belegen.
  • Antrag auf § 34k Erlaubnis bis spätestens 31. Mai 2027 stellen.
  • Besondere Fallkonstellationen frühzeitig mit der Erlaubnisstelle klären.

Drei Termine mit unterschiedlicher Bedeutung

Am 20. November 2026 beginnt die neue Erlaubnispflicht. Der 31. Mai 2027 ist der maßgebliche letzte Tag für den Antrag im vereinfachten Übergangsverfahren und für die hier erläuterte fristgebundene Alte-Hasen-Regelung. Der 19. November 2027 markiert dagegen das späteste Ende der bisherigen § 34c Erlaubnis zur Darlehensvermittlung.

Die alte Erlaubnis kann bereits früher erlöschen, nämlich mit der bestandskräftigen Entscheidung über den neuen Erlaubnisantrag. Die spätere Höchstfrist darf deshalb nicht als verlängerter Antragstermin verstanden werden. Für die eigene Planung ist es sinnvoll, den Antrag, den Eingangsnachweis und eventuelle Nachforderungen getrennt zu dokumentieren. So bleibt nachvollziehbar, was wann eingereicht wurde.

Wie lässt sich die Tätigkeit nachvollziehbar dokumentieren?

Beginne mit einer chronologischen Übersicht deiner Darlehensvermittlung. Halte fest, in welchem Zeitraum, in welcher Funktion und für welches Unternehmen du tätig warst. Ordne dieser Übersicht vorhandene Belege zu. Je nach Fall können Vertragsunterlagen, Abrechnungen oder aussagekräftige Tätigkeitsbestätigungen zur Dokumentation beitragen. Welche Nachweise akzeptiert werden, bestimmt die zuständige Erlaubnisstelle.

Diese Beispiele sind keine verbindliche behördliche Checkliste. Übermittle sensible Kundendaten nicht vorsorglich in großem Umfang, sondern frage nach den tatsächlich erforderlichen Unterlagen und einer geeigneten Form. Wenn Belege unterschiedliche Namen oder Gesellschaften nennen, sollte der Zusammenhang erklärt werden. Eine klare zeitliche Darstellung erleichtert Rückfragen und macht mögliche Lücken früh erkennbar.

Die alte Erlaubnis und die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Eine Erlaubnis kann bestanden haben, obwohl das Gewerbe zeitweise nicht ausgeübt wurde. Umgekehrt kann eine langjährige berufliche Tätigkeit rechtlich anders einzuordnen sein als zunächst angenommen. Genau deshalb lohnt sich die Prüfung der Unterlagen vor dem Antragsende.

Drei Beispiele zur Orientierung

Beispiel 1: Eine Vermittlerin besitzt die einschlägige § 34c Erlaubnis und vermittelt seit 2019 ohne Unterbrechung Darlehen. Sie stellt den § 34k Antrag im März 2027 und reicht die verlangten Tätigkeitsnachweise ein. Die zeitlichen Eckpunkte passen zur Alte-Hasen-Regelung. Ob sämtliche Voraussetzungen vorliegen, beurteilt dennoch die zuständige Stelle anhand der Unterlagen.

Beispiel 2: Ein Vermittler beginnt seine Tätigkeit erst 2023 und beantragt die neue Erlaubnis rechtzeitig. Der rechtzeitige Antrag ersetzt nicht die fehlende Tätigkeit seit Januar 2021. Für den Sachkundenachweis sollte er deshalb prüfen, ob eine gleichgestellte Berufsqualifikation vorhanden ist oder ob die IHK-Prüfung erforderlich wird.

Beispiel 3: Ein langjähriger Vermittler hat seine Tätigkeit zwischenzeitlich unterbrochen und später wieder aufgenommen. Es wäre unzutreffend, die Regelung allein anhand seiner gesamten Berufsjahre zu bejahen. Die Anforderung der ununterbrochenen Tätigkeit muss im Einzelfall beurteilt werden. Diese Beispiele veranschaulichen die Prüfungsschritte und sind keine Entscheidung über einen individuellen Antrag.

Unternehmenswechsel und Warenkreditvermittlung gesondert prüfen

Bei einem Arbeitgeberwechsel, einer neuen Gesellschaft, wechselnden Funktionen oder einer Delegation der Sachkunde können zusätzliche Fragen entstehen. Solche Fälle lassen sich nicht zuverlässig mit einem pauschalen Online-Schema entscheiden. Bereite den tatsächlichen Verlauf auf und kläre, auf wessen Person, Tätigkeit und Erlaubnis es im jeweiligen Verfahren ankommt.

Für Warenkreditvermittler, deren Tätigkeit bislang erlaubnisfrei war und künftig unter die Erlaubnispflicht fällt, bestehen besondere Übergangsvorschriften. Dazu kann eine Fortführung bei rechtzeitiger Antragstellung gehören. Diese Sonderregeln sollten nicht mit dem Fall eines bisherigen § 34c Erlaubnisinhabers gleichgesetzt werden. Ebenso wichtig ist die vorgelagerte Frage, ob eine Ausnahme für das konkrete Unternehmen greift.

Was nach dem vereinfachten Wechsel weiterhin wichtig bleibt

Eine entbehrliche Sachkundeprüfung bedeutet nicht, dass frühere Kenntnisse dauerhaft ausreichen. Die von der Weiterbildungspflicht erfassten Personen müssen ihr Wissen auf dem aktuellen Stand halten. Das betrifft beispielsweise neue Produkte, geänderte rechtliche Anforderungen oder erkennbare fachliche Lücken. Die DarlVermV verlangt dafür keine feste Mindeststundenzahl und keinen starren jährlichen Turnus.

Für erfahrene Vermittler kann eine gezielte Weiterbildung sinnvoller sein als eine vollständige Prüfungsvorbereitung. Unternehmen können den Bedarf zusätzlich nach Rollen und Produktportfolio strukturieren. Entscheidend ist eine passende Maßnahme mit nachvollziehbaren Inhalten und Dokumentation. Ein vorhandener Erfahrungsschatz ist dabei eine gute Grundlage, aber kein Ersatz für die Beschäftigung mit neuen Anforderungen.

Häufige Fragen

01Reicht eine alte § 34c Erlaubnis für die Alte-Hasen-Regelung?

Nein. Neben der einschlägigen Erlaubnis kommt es insbesondere auf nachgewiesene ununterbrochene Tätigkeit seit dem 1. Januar 2021 und den rechtzeitigen § 34k Antrag bis zum 31. Mai 2027 an.

02Kann ich bis November 2027 mit dem Antrag warten?

Der 19. November 2027 ist die Höchstfrist für das Ende der alten Erlaubnis. Für das vereinfachte Verfahren und die Alte-Hasen-Regelung ist bereits der 31. Mai 2027 maßgeblich.

03Befreit die Regelung auch von der Weiterbildung?

Nein. Ein entbehrlicher Prüfungsnachweis hebt die Pflicht der erfassten Personen zur fachlichen Aktualisierung nicht auf.

04Was ist bei einer Unterbrechung meiner Tätigkeit?

Die Regelung knüpft an ununterbrochene Tätigkeit an. Ob dein konkreter Verlauf die Voraussetzungen erfüllt, solltest du anhand deiner Unterlagen mit der zuständigen Erlaubnisstelle klären.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Prüfe für deine konkrete Tätigkeit die aktuelle Rechtslage und die Hinweise der zuständigen Stelle. Die 34k Akademie ist ein unabhängiger Bildungsanbieter und nicht mit einer Industrie- und Handelskammer verbunden.

DEIN DOZENT & AUTOR

Christoph Pfad

Christoph Pfad ist Gründer von Schulung Immobilienmakler und dort als Dozent tätig. Diese Erfahrung in der beruflichen Weiterbildung bringt er in die 34k Akademie ein.

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