Fristen & Einordnung

§ 34k GewO: Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die neue Erlaubnispflicht nach § 34k GewO beginnt am 20. November 2026. Die Darlehensvermittlungsverordnung ist bereits am 1. August 2026 in Kraft getreten. Diese beiden Daten erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Die Verordnung regelt unter anderem die Sachkundeprüfung; der spätere Stichtag betrifft die neue gewerberechtliche Erlaubnis. Für bereits tätige Vermittler kommen außerdem Übergangsregeln hinzu.

Christoph Pfad · Dozent & AutorZuletzt aktualisiert: 26. September 2026 4 Min. Lesezeit
Inszeniertes Buchmotiv der 34k Akademie auf einem Schreibtisch34k / WISSEN
Fristen & Einordnung§ 34k GewO: Ab wann gelten die neuen Regeln?
0134k ab wann: Zwei Termine, zwei unterschiedliche Fragen02Vor dem Termin steht die Prüfung der eigenen Tätigkeit03Bestehende § 34c-Erlaubnisse und Übergang getrennt betrachten

34k ab wann: Zwei Termine, zwei unterschiedliche Fragen

Wer seine berufliche Tätigkeit plant, sollte nicht nur nach einem einzigen Startdatum suchen. Mit dem Inkrafttreten der DarlVermV stehen Regeln zu Sachkunde, Prüfung, Weiterbildung und Dokumentation bereit. Daraus folgt aber nicht, dass bereits seit diesem Tag jede Tätigkeit unter die neue Erlaubnispflicht nach § 34k fällt. Diese beginnt am 20. November 2026. Die zeitliche Trennung ist für die Organisation von Prüfungen und Anträgen ebenso wichtig wie für verständliche Kundeninformationen.

Unser Redaktionsstand ist der 26. September 2026. Der 20. November liegt damit noch in der Zukunft. Aussagen wie ‚seit heute braucht jeder Darlehensvermittler eine 34k-Erlaubnis‘ wären für diesen Stand falsch. Entscheidend bleibt, welche Tätigkeit ein Unternehmen tatsächlich ausübt, welche Erlaubnisse bereits vorliegen und ob eine Übergangsbestimmung anwendbar ist. Der Kalender allein beantwortet diese Fragen nicht.

Vor dem Termin steht die Prüfung der eigenen Tätigkeit

Der erste Vorbereitungsschritt ist eine Beschreibung des Geschäftsmodells. Werden Allgemein-Verbraucherdarlehen vermittelt oder entsprechende Vertragsabschlüsse nachgewiesen? Werden Finanzierungshilfen vermittelt? Welche Rolle übernehmen Beschäftigte im Gespräch, im digitalen Antragsprozess oder bei der Auswahl eines Angebots? Die Bezeichnung auf der Visitenkarte reicht für die Einordnung nicht aus. Auch eine Finanzierung als Ergänzung zu einem Warenverkauf verdient eine genaue Betrachtung.

Legen Sie eine kurze Tätigkeitsübersicht mit Produkten, Kundengruppen, Vermittlungsschritten und Vertragspartnern an. Ergänzen Sie vorhandene Erlaubnisbescheide und die tatsächliche Aufgabenverteilung im Team. Damit lässt sich die Anfrage bei der zuständigen Stelle wesentlich präziser formulieren. Eine allgemeine Internetübersicht kann erklären, welche Punkte relevant sind; sie kann die verbindliche Bewertung eines konkreten Geschäftsmodells nicht ersetzen.

Bestehende § 34c-Erlaubnisse und Übergang getrennt betrachten

Für bisherige Darlehensvermittler ist neben § 34k insbesondere § 162 GewO wichtig. Die Übergangsregelung behandelt vorhandene Erlaubnisse und unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen beim Sachkundenachweis. Sie ist keine pauschale Aussage, dass jede ältere § 34c-Erlaubnis unverändert jede künftige Tätigkeit abdeckt. Eine Antragsfrist und eine mögliche Befreiung von der Sachkundeprüfung betreffen außerdem verschiedene Pflichten.

Sammeln Sie deshalb Belege rechtzeitig: den vollständigen Erlaubnisbescheid, Angaben zum Tätigkeitsbeginn, Unterlagen zur tatsächlichen Vermittlungspraxis und gegebenenfalls Nachweise über Beschäftigungsverhältnisse. Welche Dokumente benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Übergangsweg. Bei einer Behörde nachzufragen ist sinnvoller, als aus dem Alter eines Unternehmens oder einer langjährigen Branchenzugehörigkeit allein einen Bestandsschutz abzuleiten. Die ausführliche Übergangsseite erläutert die Stichtage und ihre Voraussetzungen.

Sachkunde, Prüfung und Antrag parallel vorbereiten

Nicht jede Person muss zwangsläufig die Sachkundeprüfung ablegen. Zunächst lohnt die Prüfung, ob eine in der Verordnung genannte Berufsqualifikation oder eine einschlägige Übergangsregel greift. Wenn eine Prüfung erforderlich ist, gehören Themenumfang, persönlicher Wissensstand und verfügbare Prüfungstermine in den Zeitplan. Ein Vorbereitungskurs erteilt keine Erlaubnis und ersetzt keine Prüfung bei der IHK.

Planen Sie getrennte Arbeitspakete für Lernen und Verwaltung. Während Sie rechtliche Grundlagen und Kreditprodukte aufarbeiten, können bereits Ansprechpartner, benötigte Unterlagen und die Antragstellung geklärt werden. Lassen Sie dabei Zeit für Rückfragen. Ein reservierter Kursplatz ist kein Nachweis eines gebuchten IHK-Prüfungstermins. Ob und wann eine bestimmte IHK die Prüfung anbietet, muss direkt bei ihr geprüft werden; ein bundesweit einheitlicher Terminkalender wird hier nicht unterstellt.

Unternehmen sollten die Umsetzung als Teamaufgabe planen

In einem Unternehmen treffen mehrere Verantwortlichkeiten zusammen. Die Geschäftsleitung klärt das Erlaubnisverfahren, fachlich Verantwortliche ordnen Rollen und Produkte ein, und die Personalorganisation plant Lernen und Nachweise. Ein gemeinsamer Maßnahmenplan verhindert, dass zwar einzelne Personen einen Kurs besuchen, aber Zuständigkeiten, Dokumente oder Informationen zum Geschäftsmodell fehlen. Der Plan sollte für jede Aufgabe eine verantwortliche Person und einen überprüfbaren nächsten Schritt enthalten.

Für Beschäftigte hilft eine klare Kommunikation: Was ändert sich am eigenen Aufgabenbereich? Welche Kenntnisse werden benötigt? Welche Unterlagen sollen eingereicht werden? Welche Termine sind bestätigt und welche nur geplant? So entstehen keine falschen Zusagen gegenüber Mitarbeitenden oder Kunden. Die Weiterbildung gehört bereits in diese Planung, auch wenn Sachkunde und Erlaubnis zunächst dringender erscheinen. Sie betrifft die spätere Aktualisierung von Wissen und verfolgt ein anderes Ziel als die Einstiegsprüfung.

Eine belastbare Vorbereitung bis zum Startdatum

Arbeiten Sie vom eigenen Sachverhalt zur passenden Maßnahme. Prüfen Sie zuerst den Tätigkeitsbereich, danach vorhandene Nachweise und erst dann, welche Angebote und Termine fehlen. Damit vermeiden Sie sowohl unnötige Kurse als auch die Annahme, eine langjährige Tätigkeit mache jede weitere Prüfung überflüssig. Bewahren Sie behördliche Auskünfte zusammen mit dem beschriebenen Sachverhalt auf, damit später nachvollziehbar bleibt, worauf die Auskunft beruhte.

Der nächste sinnvolle Schritt muss nicht sofort eine Buchung sein. Häufig ist es zunächst die Anfrage bei der zuständigen Stelle oder das Zusammenstellen von Qualifikationsnachweisen. Wer tatsächlich Prüfungsvorbereitung benötigt, kann die Lernphase dann gezielt auf offene Themen ausrichten. Für Informationen zum Kursstart bietet die Akademie eine unverbindliche Vormerkung; derzeit wird dadurch weder ein Kurs freigeschaltet noch eine offizielle Prüfung angemeldet.

  • Tätigkeiten und Produkte schriftlich erfassen.
  • Vorhandene Erlaubnisse, Qualifikationen und Übergangsvoraussetzungen prüfen.
  • Zuständige Stelle und mögliche IHK-Prüfungstermine klären.
  • Lernzeit, Antrag und interne Verantwortlichkeiten koordinieren.
  • Rechtsstand vor wichtigen Entscheidungen erneut anhand offizieller Quellen prüfen.

Häufige Fragen

01Ab wann beginnt die neue Erlaubnispflicht nach § 34k?

Die neue Erlaubnispflicht beginnt am 20. November 2026. Für bereits tätige Vermittler können die gesetzlichen Übergangsregelungen relevant sein. Diese müssen anhand der eigenen Voraussetzungen geprüft werden.

02Warum ist die DarlVermV schon vorher in Kraft?

Die Verordnung ist seit dem 1. August 2026 in Kraft und regelt unter anderem die Durchführung der Sachkundeprüfung. Das Inkrafttreten der Verordnung und der Beginn der Erlaubnispflicht sind unterschiedliche Termine.

03Reicht es, sich vor dem Stichtag für einen Kurs vorzumerken?

Nein. Eine Vormerkung ist lediglich eine Anfrage nach Kursinformationen. Sie ersetzt weder einen Sachkundenachweis noch einen Erlaubnisantrag oder die Anmeldung zur IHK-Prüfung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Prüfe für deine konkrete Tätigkeit die aktuelle Rechtslage und die Hinweise der zuständigen Stelle. Die 34k Akademie ist ein unabhängiger Bildungsanbieter und nicht mit einer Industrie- und Handelskammer verbunden.

DEIN DOZENT & AUTOR

Christoph Pfad

Christoph Pfad ist Gründer von Schulung Immobilienmakler und dort als Dozent tätig. Diese Erfahrung in der beruflichen Weiterbildung bringt er in die 34k Akademie ein.

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