Die Verordnung in der Praxis

DarlVermV: die Darlehensvermittlungsverordnung erklärt

Die DarlVermV konkretisiert den neuen Rahmen für Darlehensvermittler. Sie regelt unter anderem Sachkundeprüfung, Weiterbildung, Registerangaben und Pflichten bei der Berufsausübung. Die Verordnung vom 28. Juli 2026 ist seit dem 1. August 2026 in Kraft.

Christoph Pfad · Dozent & AutorZuletzt aktualisiert: 26. September 2026 5 Min. Lesezeit
Inszeniertes Buchmotiv der 34k Akademie auf einem Schreibtisch34k / WISSEN
Die Verordnung in der PraxisDarlVermV: die Darlehensvermittlungsverordnung erklärt
01Was ist die DarlVermV?02Sachkunde und Prüfung: §§ 1 bis 5 DarlVermV03Anlage 1: der fachliche Themenkatalog

Was ist die DarlVermV?

DarlVermV ist die Abkürzung für Darlehensvermittlungsverordnung. Während § 34k GewO den gesetzlichen Rahmen für die neue Erlaubnis vorgibt, beschreibt die Verordnung zahlreiche Einzelheiten. Für die Bildungsplanung sind vor allem die Regeln zur Sachkunde, die gleichgestellten Berufsqualifikationen und die Anforderungen an geeignete Weiterbildungsmaßnahmen wichtig.

Die Verordnung und der Beginn der neuen Erlaubnispflicht haben unterschiedliche Daten: Die DarlVermV ist seit dem 1. August 2026 in Kraft, die neue Erlaubnispflicht nach § 34k gilt ab dem 20. November 2026. Wer Informationen aus früheren Entwürfen verwendet, sollte sie deshalb mit der veröffentlichten Fassung abgleichen. Ein älterer Artikel kann trotz offizieller Herkunft einen überholten Verfahrensstand wiedergeben.

Sachkunde und Prüfung: §§ 1 bis 5 DarlVermV

Die Prüfung soll zeigen, dass die erforderlichen Produkt- und Beratungskenntnisse vorhanden sind. Die Inhalte verteilen sich auf Kundenberatung, Kenntnisse für die Vermittlung und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen sowie Finanzierung und Kreditprodukte. § 2 ordnet die Prüfung den Industrie- und Handelskammern zu. Teilnehmende können eine IHK wählen, die diese Prüfung anbietet.

§ 3 sieht eine schriftliche Prüfung mit praxisbezogenen Aufgaben vor. Mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte sind zum Bestehen erforderlich. Die Verordnung selbst legt keine bundesweit feste Anzahl von Minuten oder Aufgaben fest; Einzelheiten werden durch die Kammern geregelt. Deshalb gehören die aktuellen Prüfungsinformationen der gewählten IHK zur organisatorischen Vorbereitung.

§ 4 regelt gleichgestellte Berufsqualifikationen. Nicht jeder Interessent muss deshalb dieselbe Prüfung neu ablegen. Die genaue Qualifikation und gegebenenfalls Berufserfahrung sind zu prüfen. Besonders wichtig: Die Gleichstellung betrifft den Sachkundenachweis und darf nicht mit einer automatischen Erlaubnis für die gesamte Tätigkeit verwechselt werden.

Anlage 1: der fachliche Themenkatalog

Anlage 1 macht die drei Prüfungsbereiche konkret. Zur Kundenberatung gehören beispielsweise die Bedarfsermittlung und eine systematische Gesprächsführung. Die rechtlichen Themen reichen von allgemeinen Vertragsgrundlagen über Verbraucherkreditrecht bis zu Datenschutz und Geldwäsche. Auch der Umgang mit künstlicher Intelligenz ist ausdrücklich Teil des Katalogs.

Bei Finanzierung und Kreditprodukten geht es unter anderem um Kreditarten, Konditionsvergleiche, Kreditwürdigkeitsprüfung, Sicherheiten und den Umgang mit Risiken. Leasing, Kreditkartennutzung und Buy Now Pay Later werden ebenfalls genannt. Ein guter Lernplan betrachtet diese Produkte nicht nur als Begriffe: Er verbindet sie mit Kundensituationen, Kosten, Laufzeiten und möglichen Folgen einer finanziellen Überlastung.

§ 6 DarlVermV: Weiterbildung nach dem tatsächlichen Bedarf

Die weiterbildungspflichtigen Personen müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten aktuell halten. Gibt es Anhaltspunkte, dass einzelne Kenntnisse nicht mehr auf aktuellem Stand sind, müssen diese durch geeignete Maßnahmen aktualisiert werden. Das ist der zentrale Maßstab. Die DarlVermV schreibt derzeit keine feste Mindestzahl an Weiterbildungsstunden und keinen starren jährlichen Turnus vor.

Für die Praxis heißt das: Ein vollständiger Kalender allein beantwortet die Frage nach der fachlichen Aktualität nicht. Sinnvoll ist, Änderungen bei Produkten und Rechtsgrundlagen sowie Rückmeldungen aus der täglichen Arbeit zu berücksichtigen. Daraus lässt sich ableiten, welche Themen und Personengruppen eine Auffrischung benötigen. Umfang und Lernziele sollten zur jeweiligen Aufgabe passen.

Die Verordnung lässt Präsenzveranstaltungen, Selbststudium, betriebsinterne Maßnahmen und andere geeignete Formen zu. Online-Lernen ist damit möglich, wenn die Anforderungen erfüllt werden. Beim Selbststudium muss der Anbieter eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle sicherstellen. Eine reine Bereitstellung von Lesematerial und eine pauschale Teilnahmebestätigung sind deshalb kein ausreichendes Konzept für jede Lernform.

Anlage 3: Anforderungen an die Qualität

Eine Weiterbildungsmaßnahme braucht eine vorherige Planung, eine verständliche Beschreibung und einen nachvollziehbaren Ablauf. Die Teilnehmenden sollen vorab in Textform Informationen zu den erwerbbaren Kompetenzen und zum Umfang in Zeitstunden erhalten. Die Angabe der konkreten Kursdauer ist also wichtig, obwohl keine allgemeine gesetzliche Mindeststundenzahl vorgeschrieben wird.

Außerdem müssen Teilnahme und Durchführung nachvollziehbar dokumentiert werden. Das gilt auch für digitales Lernen und kombinierte Lernformen. Die durchführenden Personen benötigen die erforderliche Fachkompetenz. Für Unternehmen bedeutet das: Bei der Auswahl eines Anbieters sind transparente Inhalte, passende Lernziele und dokumentierbare Ergebnisse aussagekräftiger als ein pauschales Versprechen angeblicher behördlicher Anerkennung.

Weiterbildungsnachweise und behördliche Überprüfung

§ 13 DarlVermV beschreibt, unter welchen Voraussetzungen die zuständige Erlaubnisbehörde Nachweise über Weiterbildungsmaßnahmen verlangen kann. Bei entsprechenden Anhaltspunkten kann sich die Anforderung auf die letzten drei Kalenderjahre vor der Anordnung beziehen. Daraus ergibt sich keine pauschale Pflicht, jedes Jahr ungefragt sämtliche Bescheinigungen einzureichen.

Nachweise sollen die betreffende Person, Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Maßnahme sowie Angaben zum Anbieter erkennen lassen. Für den Alltag empfiehlt sich eine geordnete Ablage, in der ein Nachweis seinem Lerninhalt zugeordnet werden kann. Eine Teilnahmebestätigung und eine dokumentierte Lernerfolgskontrolle erfüllen dabei unterschiedliche Zwecke. Bewahre die jeweils vorgesehenen Unterlagen nachvollziehbar auf.

Nicht verwechselt werden sollte dies mit § 12: Die dortige fünfjährige Aufbewahrungsregel betrifft bestimmte Auftragsunterlagen und Aufzeichnungen über die Vermittlungstätigkeit. Sie ist kein allgemeiner Fünfjahresrhythmus für Weiterbildung. Wer Prozesse organisiert, sollte Unterlagenarten und ihre jeweilige rechtliche Grundlage getrennt erfassen.

Die DarlVermV geht über Schulungen hinaus

Weitere Vorschriften betreffen unter anderem Angaben im Vermittlerregister, Pflichten bei der Berufsausübung, Aufzeichnungen und Mitteilungen. Die Verordnung ist deshalb mehr als ein Lehrplan. Ein Bildungskonzept sollte die relevanten Anforderungen verständlich machen, kann aber die organisatorische Umsetzung im Betrieb und eine individuelle rechtliche Prüfung nicht ersetzen.

Für deinen nächsten Schritt trenne die Ausgangslagen: Wer erstmals Sachkunde nachweisen muss, prüft Qualifikationen und gegebenenfalls den Prüfungsweg. Bereits tätige Vermittler klären den Übergang und ihren Aktualisierungsbedarf. Unternehmen können gemeinsame Grundlagen mit produktspezifischen Fällen verbinden. So entsteht eine Weiterbildung, deren Nutzen sich aus den tatsächlichen Aufgaben ergibt.

Häufige Fragen

01Ist die DarlVermV bereits in Kraft?

Ja. Die Darlehensvermittlungsverordnung vom 28. Juli 2026 ist seit dem 1. August 2026 in Kraft. Der Beginn der neuen § 34k Erlaubnispflicht am 20. November 2026 ist davon zu unterscheiden.

02Schreibt § 6 DarlVermV vier Stunden Weiterbildung vor?

Nein. § 6 enthält derzeit keine feste Mindeststundenzahl. Maßgeblich sind aktuelle Kenntnisse und geeignete Maßnahmen, wenn Anhaltspunkte für Aktualisierungsbedarf bestehen.

03Kann die Weiterbildung online stattfinden?

Ja. Geeignete Online-Formate sind möglich. Bei Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter erforderlich; zusätzlich gelten die Qualitätsanforderungen aus Anlage 3.

04Was unterscheidet Anlage 1 von Anlage 3?

Anlage 1 beschreibt die Inhalte der Sachkundeprüfung. Anlage 3 betrifft die Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen, etwa Planung, Teilnehmerinformation, Dokumentation und Fachkompetenz der Durchführenden.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Prüfe für deine konkrete Tätigkeit die aktuelle Rechtslage und die Hinweise der zuständigen Stelle. Die 34k Akademie ist ein unabhängiger Bildungsanbieter und nicht mit einer Industrie- und Handelskammer verbunden.

DEIN DOZENT & AUTOR

Christoph Pfad

Christoph Pfad ist Gründer von Schulung Immobilienmakler und dort als Dozent tätig. Diese Erfahrung in der beruflichen Weiterbildung bringt er in die 34k Akademie ein.

Mehr über den Dozenten
BEREIT FÜR DEINEN NÄCHSTEN SCHRITT?

Dein nächster Schritt beginnt mit Wissen.

Entdecke deinen Lernweg: Prüfungsvorbereitung, Weiterbildung oder eine individuelle Schulung für dein Team.

Kurse entdecken
Vertrag widerrufen

Wir verwenden ausschließlich technisch notwendige Funktionen für Anmeldung und Kurszugang.

Keine Werbepixel. Kein Analyse-Tracking. Schriftarten und Bilder laden wir lokal. Es gibt derzeit keine optionalen Dienste zur Auswahl.

Mit „Verstanden“ speichern wir für 180 Tage in diesem Browser, dass du den Hinweis geschlossen hast. Das aktiviert keine zusätzlichen Dienste. Die Details bleiben über „Cookie-Einstellungen“ erreichbar.

Mehr zu Sitzungscookies und deinen Rechten steht in unserer Datenschutzerklärung.