34k / WISSENZuerst klären: Braucht deine Tätigkeit eine § 34k Erlaubnis?
Nicht jede Person, die beruflich mit Finanzierungen zu tun hat, benötigt automatisch eine eigene Erlaubnis. Entscheidend sind die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, die Vertragsart und mögliche Ausnahmen. § 34k erfasst die gewerbsmäßige Vermittlung, Beratung und weitere Unterstützung beim Abschluss bestimmter Verbraucherdarlehen gegen Vergütung oder einen wirtschaftlichen Vorteil.
Beschreibe dein Geschäftsmodell möglichst konkret: Welche Produkte werden vermittelt? Sind die Kunden Verbraucher? Wer ist Vertragspartner? Handelt es sich um eigenständige Vermittlung oder um die Finanzierung eigener Waren und Dienstleistungen? Diese Angaben helfen der zuständigen Stelle, die richtige Grundlage zu bestimmen. Bei Mischmodellen können mehrere Regelungsbereiche nebeneinander zu betrachten sein.
Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind weiterhin von § 34i abzugrenzen. Für bestimmte beaufsichtigte Institute und bestimmte Warenkreditvermittler bestehen Ausnahmen. Eine allgemeine Website kann diese Prüfung nicht für jedes Unternehmen abschließend übernehmen. Für eine verbindliche Entscheidung sind vollständige Informationen über das konkrete Geschäftsmodell nötig.
Die zentralen Voraussetzungen der § 34k Erlaubnis
Die wichtigsten Voraussetzungen betreffen Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde. Diese Punkte werden nicht durch eine einzige Kursbescheinigung nachgewiesen. Welche konkreten Unterlagen erforderlich sind, ergibt sich aus dem Antragsverfahren und der Rechtsform. Für natürliche Personen und Unternehmen mit mehreren verantwortlichen Personen können unterschiedliche Nachweise relevant werden.
Die Bearbeitung lässt sich erleichtern, wenn Namen, Anschriften und Unternehmensangaben in allen Unterlagen zusammenpassen. Prüfe außerdem, wie aktuell Nachweise sein müssen und ob die Stelle bestimmte Dokumente selbst anfordert. Eine frühzeitige Abstimmung verhindert, dass du kostenpflichtige Unterlagen zu früh bestellst oder später erneut einreichen musst.
- Tätigkeitsbeschreibung und zuständige Stelle klären.
- Bestehende Erlaubnisse und genaue Unternehmensdaten zusammentragen.
- Sachkundeweg bestimmen und passende Nachweise vorbereiten.
- Antragsunterlagen, Gebühren und Verfahrensfristen direkt bei der Stelle prüfen.
Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse
Die Zuverlässigkeit betrifft die persönliche Eignung für die verantwortliche Ausübung des Gewerbes. Die Prüfung erfolgt anhand gesetzlicher Kriterien und der im Verfahren erforderlichen Unterlagen. Ein Vorbereitungskurs kann hierzu Orientierung vermitteln, entscheidet aber weder über die Zuverlässigkeit einer Person noch über die Erteilung der Erlaubnis.
Geordnete Vermögensverhältnisse bilden eine weitere Voraussetzung. Welche Auskünfte und Erklärungen hierfür benötigt werden, solltest du mit der zuständigen Stelle abstimmen. Bei bestehenden Erlaubnissen kann das vereinfachte Übergangsverfahren eine erneute Prüfung bestimmter Voraussetzungen entbehrlich machen. Das ist jedoch an die Übergangsvorschriften gebunden und keine allgemeine Befreiung für jede bereits selbstständige Person.
Welcher Sachkundenachweis passt zu deinem Fall?
Der Sachkundenachweis kann über eine bestandene IHK-Prüfung geführt werden. Vor einer Anmeldung lohnt sich der Blick auf § 4 DarlVermV: Eine Reihe anderer Qualifikationen ist gleichgestellt. Beispielsweise können eine § 34i Erlaubnis oder eine bestandene entsprechende Sachkundeprüfung sowie bestimmte Berufsabschlüsse den erforderlichen Nachweis abdecken.
Die genaue Bezeichnung eines Abschlusses ist wichtig. Bei einigen Qualifikationen verlangt die Verordnung zusätzliche einschlägige Berufserfahrung oder besondere Ausbildungsinhalte. Reiche daher nicht nur einen Lebenslauf ein, sondern halte Zeugnisse und gegebenenfalls Tätigkeitsnachweise bereit. Die zuständige Stelle beurteilt die Nachweislage; ein Kursanbieter kann eine amtliche Anerkennungsentscheidung nicht ersetzen.
Bei langjähriger Tätigkeit kommt außerdem die Alte-Hasen-Regelung in Betracht. Sie sollte vor einer Prüfungsbuchung geprüft werden. Falls eine Prüfung erforderlich ist, plane genügend Vorlauf ein: Verfügbarkeit eines Prüfungstermins, Lernzeit und Erlaubnisbearbeitung sind getrennte Zeiträume. Der Kursbesuch selbst ersetzt das Prüfungsergebnis nicht.
Wo kannst du die § 34k Erlaubnis beantragen?
Die zuständige Erlaubnisbehörde richtet sich nach den regionalen Regelungen. Informiere dich anhand deines Unternehmenssitzes bei der örtlichen IHK beziehungsweise Gewerbebehörde und nutze deren offizielle Informationen. Es wäre nicht zutreffend, jede IHK bundesweit als Erlaubnisstelle zu bezeichnen. Auch der Zeitpunkt, ab dem Anträge angenommen werden, sollte dort geprüft werden.
Unterscheide diese Zuständigkeit von der Prüfungsorganisation. Eine Sachkundeprüfung kann bei jeder IHK abgelegt werden, die sie anbietet. Für den Antrag und die Registereintragung können andere örtliche Zuständigkeiten maßgeblich sein. Dokumentiere die Ansprechpartner und Aktenzeichen deiner Verfahren, damit Nachfragen schnell zugeordnet werden können.
Bestehende § 34c Erlaubnis: Übergangsfristen beachten
Eine bestehende Erlaubnis zur Darlehensvermittlung wird nicht automatisch dauerhaft zur neuen § 34k Erlaubnis. Für das vereinfachte Verfahren ist der 31. Mai 2027 entscheidend. Im Rahmen dieses Verfahrens werden Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nicht erneut geprüft. Der passende Sachkundenachweis beziehungsweise eine einschlägige Übergangsregelung bleibt gesondert zu betrachten.
Die alte Erlaubnis erlischt mit der bestandskräftigen Entscheidung über den Antrag, spätestens mit Ablauf des 19. November 2027. Diese Höchstfrist ersetzt die frühere Antragsfrist nicht. Wenn Unterlagen fehlen oder der Tätigkeitsverlauf unklar ist, solltest du das rechtzeitig ansprechen. Für bislang erlaubnisfreie Warenkreditvermittler bestehen besondere Regeln, die nicht ungeprüft auf andere Fälle übertragbar sind.
Nach der Erlaubnis: Register und laufende Organisation
Zum neuen Rahmen gehört die Eintragung im Vermittlerregister. Erfasst werden der Gewerbetreibende und Beschäftigte, die in leitender Position für Vermittlung und Beratung verantwortlich sind. Nicht jede mitwirkende Person muss allein deshalb einzeln registriert werden. Die zuständige Registerstelle informiert über das konkrete Verfahren und erforderliche Änderungsmitteilungen.
Plane zugleich, wie du Kenntnisse aktuell hältst und Weiterbildungsnachweise organisierst. Eine Erlaubnis ist kein Abschluss aller laufenden Pflichten. Besonders bei mehreren Mitarbeitenden helfen klare Zuständigkeiten, eine Übersicht über Rollen und eine nachvollziehbare Dokumentation. Die DarlVermV enthält neben der Weiterbildung weitere Vorgaben zur Berufsausübung, mit denen du dich vertraut machen solltest.
Häufige Fragen
01Reicht die bestandene Sachkundeprüfung als Erlaubnis aus?
Nein. Die Prüfung weist Sachkunde nach. Der Erlaubnisantrag, die übrigen Voraussetzungen und die Registrierung sind eigenständige Schritte.
02Ist jede IHK für den Erlaubnisantrag zuständig?
Nein. Die Erlaubniszuständigkeit ist regional zu prüfen. Frage anhand deines Unternehmenssitzes bei der IHK oder Gewerbebehörde nach der zuständigen Stelle.
03Wird die § 34c Erlaubnis automatisch umgestellt?
Nein. Für den Wechsel ist ein Antrag erforderlich. Die besonderen Übergangsfristen und die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens sind zu beachten.
04Sind die Gebühren bundesweit gleich?
Eine einheitliche Gebühr wird hier nicht behauptet. Erlaubnis-, Register- und Prüfungsgebühren sind bei den jeweils zuständigen Stellen anhand ihrer aktuellen Gebührentarife zu prüfen.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- IHK Reutlingen – neue Erlaubnis, Voraussetzungen und Übergang
- IHK Rhein-Neckar – § 34k und Alte-Hasen-Regelung
- § 4 DarlVermV – gleichgestellte Qualifikationen
- § 7 DarlVermV – Angaben im Register
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Prüfe für deine konkrete Tätigkeit die aktuelle Rechtslage und die Hinweise der zuständigen Stelle. Die 34k Akademie ist ein unabhängiger Bildungsanbieter und nicht mit einer Industrie- und Handelskammer verbunden.
