Häufige Fragen zu § 34k GewO, Sachkunde & Weiterbildung
Die wichtigsten Antworten zu Erlaubnis, Prüfung und beruflicher Weiterbildung. Verständlich erklärt, mit einem klaren Blick auf die unterschiedlichen Anforderungen.

Fragen zu Kurswahl, Lerninhalten oder einer Schulung im Unternehmen?
Kontakt aufnehmen01Was ist § 34k GewO?
§ 34k der Gewerbeordnung regelt künftig die gewerbsmäßige Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen. Zu den Anforderungen gehören unter anderem eine Erlaubnis, ein Sachkundenachweis und die Registrierung. Die neue Erlaubnispflicht beginnt am 20. November 2026. Für bestehende Vermittler sind Übergangsregelungen zu beachten.
02Wer benötigt die Sachkundeprüfung nach § 34k?
Wer eine § 34k Erlaubnis beantragt, muss grundsätzlich Sachkunde nachweisen. Eine Prüfung kann entfallen, wenn eine gleichgestellte Berufsqualifikation oder eine anwendbare Übergangsregelung nachgewiesen wird. Für unmittelbar mitwirkende Beschäftigte gelten Anforderungen an angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten; daraus folgt nicht automatisch eine eigene Prüfungspflicht für alle Mitarbeitenden. Die zuständige Stelle prüft den Einzelfall.
03Wo wird die Sachkundeprüfung abgelegt?
Die Sachkundeprüfung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die diese Prüfung anbietet. Anmeldung, verfügbare Termine, Prüfungsorganisation und Gebühren sind direkt bei der jeweiligen IHK zu prüfen. Die 34k Akademie bereitet auf die Prüfung vor und nimmt sie nicht selbst ab.
04Kann ich mich online auf die Prüfung vorbereiten?
Ja. Unsere Prüfungsvorbereitung verbindet interaktive Lernseiten, Audio-Erklärungen, Praxisfälle und Wissenschecks. Du lernst zeitlich flexibel im eigenen Tempo. Abgeschlossene Inhalte kannst du während deines Kurszugangs jederzeit erneut lesen und die Audio-Erklärung optional einschalten. Ein Kursabschluss ersetzt die offizielle Sachkundeprüfung nicht.
05Gibt es eine Weiterbildungspflicht nach § 34k?
§ 6 DarlVermV sieht vor, dass betroffene Gewerbetreibende und unmittelbar mitwirkende Beschäftigte ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf aktuellem Stand halten. Die Inhalte orientieren sich an den Themengebieten der Anlage 1. Die Regelung ist von der erstmaligen Sachkundeprüfung zu unterscheiden.
06Wie viele Stunden Weiterbildung sind vorgeschrieben?
Die DarlVermV schreibt derzeit keine feste Mindestzahl an Weiterbildungsstunden vor. Entscheidend ist, dass die für die konkrete Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten aktuell bleiben. Die erforderlichen Inhalte und der Umfang richten sich deshalb nach Tätigkeit, Vorkenntnissen und Veränderungen.
07Muss die Weiterbildung jedes Jahr stattfinden?
§ 6 DarlVermV legt keinen starren jährlichen Turnus fest. Das bedeutet aber nicht, dass Weiterbildung beliebig aufgeschoben werden kann: Kenntnisse müssen aktuell gehalten werden. Rechtliche Änderungen, neue Produkte oder neue Aufgaben können einen konkreten Weiterbildungsbedarf auslösen.
08Ist die 34k Akademie eine IHK?
Nein. Die 34k Akademie ist ein unabhängiger Bildungsanbieter und nicht mit einer Industrie- und Handelskammer verbunden. Wir bieten Vorbereitung und Weiterbildung an. Die offizielle Sachkundeprüfung ist eine separate Prüfung bei der zuständigen IHK.
09Was unterscheidet Prüfungsvorbereitung und Weiterbildung?
Die Prüfungsvorbereitung unterstützt dich beim Aufbau des Wissens für die externe Sachkundeprüfung. Die Weiterbildung richtet sich an bereits tätige Vermittler und betroffene Mitarbeitende, die vorhandene Kenntnisse aktuell halten. Bei Inhouse-Schulungen werden zusätzlich die Produkte, Prozesse und Lernziele eines Unternehmens berücksichtigt.
10Ab wann gilt § 34k GewO?
Die neue Erlaubnispflicht nach § 34k GewO greift ab dem 20. November 2026. Die DarlVermV ist bereits am 1. August 2026 in Kraft getreten. Bestehende Darlehensvermittler sollten zusätzlich die für ihren Bestand einschlägigen Übergangsregelungen prüfen.
11Ist ein Vorbereitungskurs vorgeschrieben?
Die Teilnahme an unserem Vorbereitungskurs ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung. Du kannst dich auch im Selbststudium oder mit anderen Lernangeboten vorbereiten. Ein strukturierter Kurs kann helfen, Lernstoff einzuordnen und Wissenslücken systematisch zu schließen.
12Was ist die DarlVermV?
Die Darlehensvermittlungsverordnung konkretisiert unter anderem den Sachkundenachweis, die schriftliche Prüfung, gleichgestellte Qualifikationen und die Weiterbildung für die Darlehensvermittlung. Anlage 1 beschreibt die fachlichen Themengebiete. Die Verordnung trat am 1. August 2026 in Kraft.
13Kann die Weiterbildung online stattfinden?
Ja. Die DarlVermV lässt verschiedene Lernformate zu. Beim Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle erforderlich. Ein Onlineangebot sollte daher nachvollziehbare Lerninhalte, eine passende Wissensüberprüfung und eine sorgfältige Dokumentation verbinden.
14Was ist die Alte-Hasen-Regelung?
Damit ist eine gesetzliche Übergangsmöglichkeit gemeint, unter bestimmten Voraussetzungen einschlägige Berufserfahrung statt einer neuen Sachkundeprüfung nachzuweisen. Sie ist kein pauschaler Bestandsschutz für jede bestehende §-34c-Erlaubnis. Tätigkeit, zeitliche Voraussetzungen und Nachweise müssen zur Regelung passen.
15Was ist der Unterschied zwischen § 34c, § 34i und § 34k?
§ 34c GewO betrifft mehrere gewerbliche Tätigkeiten und bisher auch bestimmte Darlehensvermittlungen. § 34i erfasst die Immobiliardarlehensvermittlung. § 34k führt ab dem 20. November 2026 eine eigenständige Regelung für Allgemein-Verbraucherdarlehen ein. Maßgeblich ist die rechtliche Einordnung des konkreten Produkts und der Tätigkeit.
Quellen & Rechtsgrundlagen
Stand: 26. September 2026. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar.
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