34k / WISSENWas regelt § 34k GewO?
Die neue Vorschrift ordnet die Darlehensvermittlung im Verbraucherbereich neu. Sie betrifft nicht nur das eigentliche Vermitteln eines Vertrags. Auch der Nachweis einer Abschlussgelegenheit, die Beratung zu solchen Verträgen und andere Unterstützung beim Abschluss können erfasst sein. Voraussetzung ist eine gewerbsmäßige Tätigkeit gegen Vergütung oder einen anderen vereinbarten wirtschaftlichen Vorteil.
Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie. Für die Praxis bedeutet das: Der Zugang zum Gewerbe und die laufenden Anforderungen werden ausdrücklich geregelt. Wer sich mit der Änderung beschäftigt, sollte daher drei Fragen trennen: Benötigt meine konkrete Tätigkeit eine Erlaubnis? Wie weise ich Sachkunde nach? Wie organisiere ich anschließend die fachliche Aktualisierung?
Ab wann gilt § 34k GewO?
Die neue Erlaubnispflicht beginnt am 20. November 2026. Die zugehörige Darlehensvermittlungsverordnung wurde bereits am 28. Juli 2026 ausgefertigt und ist seit dem 1. August 2026 in Kraft. Diese Daten betreffen unterschiedliche Regelungen. Dass die Verordnung schon gilt, bedeutet deshalb nicht, dass die neue Erlaubnispflicht bereits seit August besteht.
Für bisherige Darlehensvermittler bestehen Übergangsregeln. Der 31. Mai 2027 ist insbesondere für das vereinfachte Antragsverfahren und die Alte-Hasen-Regelung wichtig. Eine bestehende § 34c Erlaubnis zur Darlehensvermittlung endet mit der bestandskräftigen Entscheidung über den neuen Antrag, spätestens mit Ablauf des 19. November 2027. Warte mit der Bestandsaufnahme deshalb nicht bis zum letzten Datum.
Für wen ist § 34k relevant?
Relevant ist die Regelung vor allem für die Vermittlung und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen und entsprechenden Finanzierungshilfen. Typische Produkte können Ratenkredite, Fahrzeugfinanzierungen oder andere Verbraucherkredite sein. Ob ein bestimmtes Produkt erfasst ist, hängt jedoch von seiner rechtlichen Ausgestaltung ab. Ein Produktname oder ein Werbebegriff ersetzt diese Einordnung nicht.
Zu beachten sind Ausnahmen, etwa für bestimmte beaufsichtigte Institute sowie für bestimmte kleine und mittlere Unternehmen, die ausschließlich ihre eigenen Warenverkäufe oder Dienstleistungen finanzieren helfen. Nicht jedes Autohaus und nicht jede Bank benötigt deshalb eine zusätzliche § 34k Erlaubnis. Eine fachliche Schulung kann für deren Beschäftigte trotzdem sinnvoll sein. Allgemeine Bildung und die konkrete gewerberechtliche Pflicht sind unterschiedliche Fragen.
§ 34c, § 34i und § 34k unterscheiden
Bisher wird die allgemeine Darlehensvermittlung häufig über § 34c GewO erfasst. Für die vom neuen § 34k erfasste Verbraucherdarlehensvermittlung entsteht künftig ein eigener Erlaubnistatbestand. Eine vorhandene § 34c Erlaubnis geht deshalb nicht ohne Antrag dauerhaft in eine § 34k Erlaubnis über. Zugleich darf die Änderung nicht mit dem vollständigen Wegfall des § 34c verwechselt werden: Andere dort geregelte Gewerbe bleiben bestehen.
Die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen bleibt im Anwendungsbereich des § 34i GewO. Bei reiner Vermittlung von Unternehmensdarlehen entfällt dagegen die bisherige Darlehensvermittler-Erlaubnispflicht nach § 34c; daraus folgt nicht, dass jede denkbare Finanzierungstätigkeit erlaubnisfrei wird. Bei gemischten Geschäftsmodellen müssen die einzelnen Tätigkeiten und mögliche andere Aufsichtsregeln getrennt betrachtet werden.
Welche Voraussetzungen hat die Erlaubnis?
Im Mittelpunkt stehen persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Sachkundenachweis. Der Nachweis der Sachkunde ist nur ein Teil des Verfahrens. Auch ein bestandenes Prüfungsergebnis berechtigt für sich genommen noch nicht zur Aufnahme einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit. Welche Unterlagen du einreichen musst, ergibt sich aus deinem Fall und den Vorgaben der zuständigen Stelle.
Die Erlaubniszuständigkeit ist regional zu prüfen. Es wäre deshalb ungenau, bundesweit jede IHK automatisch als zuständige Erlaubnisbehörde zu bezeichnen. Erlaubnis, Prüfung und Register sind außerdem unterschiedliche Aufgaben. Halte in deiner Planung fest, welche Stelle für welchen Schritt verantwortlich ist und welche Fristen sie veröffentlicht.
Sachkunde: Prüfung, Qualifikation oder Übergangsregelung
Der klassische Weg führt über die schriftliche IHK-Sachkundeprüfung. Die Themen reichen von Kundenberatung über rechtliche Grundlagen bis zu Finanzierung und Kreditprodukten. Bestimmte Berufsqualifikationen sind nach § 4 DarlVermV gleichgestellt. Dazu gehört auch eine Erlaubnis oder erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34i GewO. Bei anderen Abschlüssen können zusätzliche Erfahrungsnachweise erforderlich sein.
Für langjährig tätige Vermittler kann die Alte-Hasen-Regelung einen erneuten Prüfungsnachweis entbehrlich machen. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und belastbare Unterlagen. Prüfe diese Möglichkeiten vor der Buchung eines Kurses. Wenn die Prüfung der passende Weg ist, unterstützt eine strukturierte Vorbereitung dabei, den vollständigen Themenkatalog systematisch zu bearbeiten.
§ 34k Weiterbildung: Kenntnisse aktuell halten
Nach dem Berufszugang bleibt fachliche Aktualität wichtig. § 6 DarlVermV verpflichtet die erfassten Personen dazu, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem aktuellen Stand zu halten. Bestehen Anhaltspunkte für veraltetes Wissen, müssen geeignete Weiterbildungsmaßnahmen folgen. Die Regelung schreibt derzeit weder eine feste Mindeststundenzahl noch einen starren jährlichen Turnus vor.
Weiterbildung kann in Präsenz, im Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen oder in anderen geeigneten Formen stattfinden. Beim Selbststudium muss der Anbieter eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle sicherstellen. Für Unternehmen empfiehlt sich eine nachvollziehbare Organisation nach Aufgaben und Kenntnisstand: Vertrieb, Führung und Kundenservice haben nicht zwingend denselben Lernbedarf.
Register und nächste Schritte im Blick behalten
Die Registrierung betrifft den Gewerbetreibenden und die für Vermittlung und Beratung verantwortlichen leitenden Beschäftigten. Nicht jeder Mitarbeitende wird allein wegen seiner Mitwirkung automatisch einzeln registriert. Änderungen sind der zuständigen Registerstelle mitzuteilen. Die DarlVermV beschreibt, welche Angaben im Vermittlerregister erfasst werden.
Für eine geordnete Vorbereitung beginne mit deiner Tätigkeit und bestehenden Erlaubnis, sammle Qualifikationsnachweise und kläre die zuständigen Stellen. Anschließend lassen sich Erlaubnisantrag, mögliche Prüfung und Weiterbildung zeitlich zusammenführen. Dieser Überblick dient der allgemeinen Information. Eine verbindliche Einordnung des individuellen Geschäftsmodells und seiner Ausnahmen gehört zur zuständigen Stelle oder einer qualifizierten rechtlichen Beratung.
Häufige Fragen
01Ist § 34k noch ein Gesetzesentwurf?
Die Neuregelung ist bereits gesetzlich beschlossen und verkündet. Die neue Erlaubnispflicht gilt ab dem 20. November 2026. Die DarlVermV ist bereits seit dem 1. August 2026 in Kraft.
02Muss jeder Darlehensvermittler eine Prüfung machen?
Nicht zwangsläufig. Neben der IHK-Prüfung können gleichgestellte Berufsqualifikationen oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Alte-Hasen-Regelung relevant sein.
03Wie viele Stunden Weiterbildung sind vorgeschrieben?
Die DarlVermV schreibt derzeit keine feste Mindestzahl an Weiterbildungsstunden vor. Maßgeblich ist, Kenntnisse und Fähigkeiten aktuell zu halten und bei erkennbaren Lücken geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
04Gilt § 34k auch für Immobiliardarlehen?
Immobiliar-Verbraucherdarlehen und die entsprechenden unter § 34i fallenden Finanzierungshilfen bleiben grundsätzlich im Anwendungsbereich des § 34i GewO. Die konkrete Vertragsart ist entscheidend.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- IHK Reutlingen – neue Erlaubnis, Voraussetzungen und Übergang
- IHK Rhein-Neckar – § 34k und Alte-Hasen-Regelung
- DarlVermV – vollständiger Verordnungstext
- § 6 DarlVermV – Weiterbildung
- § 7 DarlVermV – Registerangaben
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Prüfe für deine konkrete Tätigkeit die aktuelle Rechtslage und die Hinweise der zuständigen Stelle. Die 34k Akademie ist ein unabhängiger Bildungsanbieter und nicht mit einer Industrie- und Handelskammer verbunden.
